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Expedition Zukunft START 2025/2

Ihre disruptive oder radikale Idee für eine bessere Zukunft braucht einen guten Start.

Hier ist Raum für mutige, verrückte Ideen – zeigen Sie, dass sie wirklich funktionieren können!

Was wird gefördert?

Expedition Zukunft START unterstützt ambitionierte Projekte in einer frühen Phase mit dem Potenzial für bahnbrechende Innovationen und großen gesellschaftlichen Impact.

Gesucht werden Visionär:innen aus Technologie, Wissenschaft, Kunst oder sozialen Bereichen – mit Unternehmensgeist und Mut zur Umsetzung. Sie treiben große Veränderungen in Märkten, Technologien oder Gesellschaft voran und gestalten aktiv eine bessere Zukunft.

Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit vier Schwerpunkten:

(1) Anwendungsfälle für eine bestehende Technologie

Es besteht bereits eine technologische Lösung, aber ihre Marktfähigkeit ist unklar. Das Projekt entwickelt und testet konkrete Anwendungsfälle als Basis für weiterführende Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

(2) Ursachenanalyse 

Es liegt ein konkretes und ungelöstes Problem vor, wobei die Ursachen nicht klar oder ausreichend untersucht sind. Dieses Problem wird im Detail analysiert und relevante Akteur:innen werden identifiziert, um die Basis für ein Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsprojekt zu legen. Die Probleme können einen technologischen Charakter oder aber gesellschaftliche Ursachen haben.

(3) Ausarbeitung und Erprobung eines technischen Konzepts

Es liegt eine technische Idee vor, deren Konzept ausgearbeitet und in ersten Prototypen erprobt werden soll. Berücksichtigt werden auch wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen. Im Fokus sind risikoreiche und unkonventionelle Ideen. Naturwissenschaftliche Grundlagen werden dabei eingehalten.

(4) Strategie und Umsetzungsplanung großer Veränderungsprozesse 

Ziel ist die Entwicklung strategischer Grundlagen für tiefgreifende Innovation: Von einer vagen Ideen zur strukturierten Herangehensweise. Unterstützt werden Vorhaben, die über klassische Strategieprozesse hinausgehen und globale Ziele, Marktveränderungen oder regulatorische Herausforderungen aktiv angehen.

Was sind bahnbrechende Innovationen?

In Expedition Zukunft verstehen wir unter bahnbrechenden Innovationen solche, die unsere Zukunft nachhaltig zum Besseren (vgl. Nachhaltigkeitskriterien) verändern. Es sind Innovationen, die:

  • radikale technologische Sprünge erzielen (darunter werden auch Deep-Tech Innovationen und Schlüsseltechnologien verstanden)
  • neue Märkte schaffen oder grundlegend verändern
  • große gesellschaftliche oder ökologische Herausforderungen flächendeckend lösen

Auf bahnbrechende Innovationen trifft mindestens einer der oben genannten Punkte zu.

Wichtige Merkmale
  • Hohe Unsicherheit: Es fehlen oft klare Regeln, etablierte Märkte oder gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung
  • Große Reichweite: Sie haben internationales Potenzial und können viele Menschen erreichen
Diversität und Inklusion als notwendiger Faktor

Bahnbrechende Innovationen beeinflussen Leben, Arbeit und gesellschaftliche Prozesse. Damit sie für alle nützlich sind, braucht es von Beginn an vielfältige Perspektiven.
Diversität macht Innovation kreativer, fairer und wirkungsvoller – und trägt wesentlich zur Akzeptanz bei.

Nachhaltigkeit als Grundlage

Bahnbrechende Innovationen sollen langfristig positiv wirken – ökologisch, sozial und ökonomisch.
Ziel ist eine lebenswertere Welt – auch für kommende Generationen.

Wer wird gefördert?

Es kann als Einzelprojekt oder in einem Konsortium mit bis zu drei zusätzlichen Projektpartner eingereicht werden. Einreichberechtigt sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), unabhängig von Rechtsform
  • Startups und Unternehmen in Gründung
  • Natürliche Personen oder Einzelunternehmer:innen
  • Vereine
  • Forschungseinrichtungen mit konkreter Gründungsabsicht oder als Partner mit einem Unternehmen: Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind von einer Förderung ausgeschlossen. Informationen zur Einstufung finden Sie hier.

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss: bis zu 80.000 EUR

Förderquoten je Organisationstyp:

  • Kleine Unternehmen, Einzelpersonen, Gründungen: 70 %
  • Mittlere Unternehmen: 60 %
  • Forschungseinrichtungen: 80 %

Zusätzlich: FFG stellt eine zentrale Ansprechperson (Expeditions-Guide) zur Verfügung und bietet individuell auf das Vorhaben angepassten Services.

Was sind die Einreichkriterien?

Gefördert werden Projekte, die

  • qualitativ überzeugen: Hoch innovativ, nachhaltig (ökologisch, sozial, ökonomisch) und nachvollziehbar geplant sind.
  • ein geeignetes Team haben: Notwendige Fachkenntnisse, unterschiedliche Sichtweisen (divers und genderausgewogen) und genügend Ressourcen für die Umsetzung vorweisen.
  • Verwertung ermöglichen: Einen klaren Nutzen haben, Folgeprojekte ermöglichen und Ansätze für wirtschaftliche oder gesellschaftliche Umsetzung aufzeigen.
  • zum Ausschreibungsschwerpunkt passen: Zu einer der Projektkategorien gehören und das Potenzial haben, große Veränderungen bei Nutzer:innen, in Märkten, Gesellschaft oder Technologie anzustoßen.

Nicht gefördert werden Projekte ohne erkennbare Verbreitungsabsicht oder Skalierungspotenzial.

Hinweise:

  • Diversität und Inklusion in der Methodik/ Projektinhalt sind früh zu berücksichtigen
  • Umsetzungsrisiken (zB Nutzerakzeptanz, Regulierung, Interdisziplinarität) sind konkret zu adressieren
  • Ein transformativer Ansatz oder ein international orientiertes Verwertungskonzept ist ein großer Pluspunkt in der Jurybewertung

Alle Details finden Sie im Leitfaden sowie in unseren FAQs.

Wie erfolgt die Einreichung?

Alle relevanten Leitfäden und Vorlagen finden Sie auf dieser Seite. Die Einreichung erfolgt über den eCall der FFG.

Noch keine Organisation gegründet?
Dann bei der eCall-Registrierung:

  • Auswahl bei „Meine Organisation ist“: Unternehmerisch tätig
  • Auswahl bei „Identifikationsnummer“: Keine ID
  • Persönliche Daten und Geburtsdatum eintragen

Nach Gründung: Organisationsdaten im eCall aktualisieren (Button: Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben)

Restfinanzierung: Nachweis über Bilanzdaten oder zusätzliche Unterlagen erforderlich

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Jurysitzung ist für den 11.  und 12. Mai 2026 geplant. Die Entscheidung wird 2 bis 3 Monate nach Ausschreibungsende gegen Mitte Juni 2026 mitgeteilt. 

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Über die FFG

Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) ist die nationale Förderinstitution für die unternehmensnahe Forschung und Entwicklung in Österreich. Förderungen der FFG tragen maßgeblich dazu bei, neues Wissen zu generieren, neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und damit am Weltmarkt wettbewerbsfähiger zu sein.
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